Hallo Liebe Kunden,
Zum 01.01.2007 ist seitens des Gesetzgebers eine Neudefinition für die
gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe erfolgt. Nach dieser neuen
Regelung ist nun neben der Geschäftskorrespondenz in Papierform (Briefe,
Rechnungen, Bestellungen, etc.) auch über Telekommunikationssysteme
erstellte bzw. übermittelte Korrespondenz als Geschäftsbrief anzusehen
und erfordert somit die Angabe der jeweiligen Pflichtinformationen.
Für den geschäftlichen E-Mail-Verkehr ergibt sich somit die
Notwendigkeit, in E-Mails die entsprechenden Informationen wie
beispielsweise die Handelsregisternummer, den Sitz sowie je nach
Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens
mit zu übermitteln. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
müssen beispielsweise immer den Vor- und Zunamen des Inhabers angeben.
Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an einen Geschäftsbrief
droht neben Zwangsgeldern von bis zu EUR 5000,00 auch die gezielte
Abmahnung aufgrund fehlender Pflichtangaben - die Folge ist die
Berechnung von Abmahngebühren oder "Aufwandsentschädigungen", wie man
sie bisher beispielsweise bei fehlenden Angaben zur Mehrwertsteuer bei
Preisauszeichnungen kennt!
Siehe auch heise online - Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle
Da bislang noch völlig ungeklärt ist, ob das auch für offizielle Forenbeträge von Forenbetreibern gilt, ergänze ich meine Signatur um einen Link zu meinem Impressum.
Ich empfehle allen zu überprüfen, ob Sie von dem Sachverhalt betroffen sind.