Pflichtmitteilungen in "Geschäftsbriefen"

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Liebe Kunden,
    Zum 01.01.2007 ist seitens des Gesetzgebers eine Neudefinition für die
    gesetzlichen Vorschriften an Geschäftsbriefe erfolgt. Nach dieser neuen
    Regelung ist nun neben der Geschäftskorrespondenz in Papierform (Briefe,
    Rechnungen, Bestellungen, etc.) auch über Telekommunikationssysteme
    erstellte bzw. übermittelte Korrespondenz als Geschäftsbrief anzusehen
    und erfordert somit die Angabe der jeweiligen Pflichtinformationen.


    Für den geschäftlichen E-Mail-Verkehr ergibt sich somit die
    Notwendigkeit, in E-Mails die entsprechenden Informationen wie
    beispielsweise die Handelsregisternummer, den Sitz sowie je nach
    Rechtsform die Geschäftsführer oder Vorstände eines Unternehmens
    mit zu übermitteln. Nicht im Handelsregister eingetragene Unternehmen
    müssen beispielsweise immer den Vor- und Zunamen des Inhabers angeben.


    Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben an einen Geschäftsbrief
    droht neben Zwangsgeldern von bis zu EUR 5000,00 auch die gezielte
    Abmahnung aufgrund fehlender Pflichtangaben - die Folge ist die
    Berechnung von Abmahngebühren oder "Aufwandsentschädigungen", wie man
    sie bisher beispielsweise bei fehlenden Angaben zur Mehrwertsteuer bei
    Preisauszeichnungen kennt!


    Siehe auch heise online - Geschäftsbriefe per E-Mail: Vorsicht, Abmahnfalle


    Da bislang noch völlig ungeklärt ist, ob das auch für offizielle Forenbeträge von Forenbetreibern gilt, ergänze ich meine Signatur um einen Link zu meinem Impressum.
    Ich empfehle allen zu überprüfen, ob Sie von dem Sachverhalt betroffen sind.